Uns ist an dieser Stelle wichtig zu erwähnen, dass die aktuell gültigen Erlasse der Landesregierung NRW gelten und wir diesen lediglich Folge leisten. Die aktuelle Coronaschutzverordnung kann unter https://www.land.nrw/corona eingesehen werden. Da sich diese schnell und unvorhersehbar ändern können, kann es zu Abweichungen von den hier zusammengefassten Informationen kommen. Wir bemühen uns jedoch den Artikel immer auf den neuesten Stand zu halten.
Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 30.06.2022 gültigen Fassung.
Feiern sind ohne Einschränkungen möglich.
Unter Umständen haben Ihre Gastgeber von sich aus um eine 3G-Einlasskontrolle gebeten. Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld bei diesen, was am Tag der jeweiligen Feier gilt.
* bitte beachten Sie, dass wir KEINE TESTUNG VOR ORT anbieten. Vielen Dank.
Einlassregeln
Gegenwärtig gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zum Einlass bei privaten Feiern. Allerdings kann es aufgrund der noch immer hohen Infektionslage sein, dass uns Ihre Gastgeber gebeten haben eine Einlasskontrolle von 3G-Regeln durchzuführen. Ob dies der Fall ist erfragen Sie bitte bei Ihren Gastgebern. Wir geben hierzu aus Diskretionsgründen im Vorfeld keine Auskunft an uns unbekannte Personen.
Wenn wir eine Einlasskontrolle durchführen erfolgt diese nach folgenden Regeln:
- Bescheinigung eines offziellen Testzentrums* über einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) der nicht älter als 48 Stunden sein darf (Kann digital vorgezeigt werden.) oder Nachweis über eine erfolgte “Corona”-Impfung entweder als Eintrag im originalen Impfpass oder als digitales Zertifikat.
- Nachweis über eine erfolgte Immunisierung durch:
- Originaler Nachweis über eine überstandene Covid-19 Infektion die mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt (Wichtig: Fotos des Nachweises sind nicht zulässig.) … oder
- Originaler Impfpass mit zwei bzw. drei erfolgten “Corona”-Impfungen, wobei bei zwei Impfungen die letzte mindestens 14 Tage zurückliegen muss (bei Johnson&Johnson 28 Tage). (Wichtig: Fotos des Impfpasses sind nicht zulässig.) … oder
- Gültiges digitales Impfzertifikat. (Wird von uns mit der CovPass Check App gescannt.)
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren müssen keine Immunisierung nachweisen. Hier genügt der Test und ein Nachweis des Alters z.B. durch originalen Kinder-, Schul- oder Personalausweis (Wichtig: Fotos des Ausweises sind nicht zulässig.)
- Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Da wir keine Gästeliste zur Rückverfolgbarkeit mehr führen müssen, bringen Sie bitte einen originalen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Gesundheitskarte mit Lichtbild zur Identifikation mit. Ihre Daten werden selbstverständlich nicht bei uns gespeichert. (Wichtig: Fotos des Ausweises sind nicht zulässig)
* Bitte beachten Sie auch, dass wir – auch wenn dies nach der aktuellen Coronaschutzverordnung zulässig wäre – aus logistischen Gründen keine Testung vor Ort anbieten können und daher ausschließlich Zertifikate eines offiziellen Testzentrums akzeptieren können.