Besichtigungen während der „Bundes-Notbremse“

28.04.2021

Die sogenannte „Bundesnotbremse“ ist ausgelaufen. Aktuell gelten nur die Regeln des Landes NRW.

Das Wichtigste in Kürze

Besichtigungen sind möglich

Es gelten die Regelungen des Landes

Vorraussetzungen

Pflicht zum Tragen medizinischer Masken für alle Anwesenden.


Besichtigungen bei uns gelten als „Terminshopping“ bzw. „Click&Meet“. Daher unterliegen wir hier den Regelungen für den Einzelhandel. Konkret heißt das folgendes:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 an mehr als fünf Tagen hintereinander:
    • Besichtigungen sind möglich.
    • Maximal 10 Personen aus 3 Haushalten.
    • Pflicht zum Tragen medizinischer Mund-Nase-Masken für alle Anwesenden.
    • Abstandsregeln sind einzuhalten.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 an mehr als fünf Tagen hintereinander:
    • Besichtigungen sind möglich.
    • Maximal 5 Personen aus 2 Haushalten.
    • Wir müssen eure Kontaktdaten aufnehmen und drei Wochen speichern.
    • Pflicht zum Tragen medizinischer Mund-Nase-Masken für alle Anwesenden.
    • Abstandsregeln sind einzuhalten.
    • Jeder Besucher benötigt einen negativen Schnelltests der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Test muss von einem offiziellen Testzentrum bescheinigt werden. Eine Kopie müssen wir zu unseren Unterlagen nehmen.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 100 bis 150 an mehr als drei Tagen hintereinander:
    • Besichtigungen sind möglich.
    • Maximal 1 Haushalt.
    • Wir müssen eure Kontaktdaten aufnehmen und drei Wochen speichern.
    • Pflicht zum Tragen medizinischer Mund-Nase-Masken für alle Anwesenden.
    • Abstandsregeln sind einzuhalten.
    • Jeder Besucher benötigt einen negativen Schnelltests vom aktuellen Tag. Der Test muss von einem offiziellen Testzentrum bescheinigt werden. Eine Kopie müssen wir zu unseren Unterlagen nehmen.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 150 an mehr als drei Tagen hintereinander:
    • Besichtigungen sind verboten.

Leider geben die jeweils vom RKI veröffentlichen Zahlen im Moment nicht den korrekten Inzidenzwert wieder, da seit einiger Zeit das Datum des Laborberichtes für die Zuordnung einer Meldungen zu einem Tag herangezogen wird. Die Zahlen werden also nachträglich nach oben korrigiert. In den letzten zwei Wochen lag die tatsächliche Inzidenz daher im Schnitt um 15-20% über der jeweils aktuellen Meldung.

Da es aufgrund dieser Diskrepanz für den einzelnen quasi unmöglich ist aus den Zahlen eine rechtssicherer Aussage zu ermitteln, greifen wir in Rücksprache mit der Stadt Wermelskirchen auf die vom MAGS veröffentlichen Verordnungen zurück. Unter dem Punkt „Aktuell gültige Allgemeinverfügungen“ findet sich das Dokument „Allgemeinverfügung „Feststellung der Voraussetzungen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes“ vom xx.xx.2021″, welches laufend aktualisiert wird. Hier finden sich die aktuell rechtsverbindlichen Maßnahmen für die jeweiligen Kreise.

Wir prüfen das Dokument jeden Morgen und passen die „Das Wichtigste in Kürze“-Infos oben auf der Seite an. Wenn Besichtigungen nicht mehr stattfinden dürfen melden wir uns selbstverständlich auch bei allen Kunden mit Termin.

Wir wissen, dass die Situation gerade alles andere als zufriedenstellend ist, aber leider sind uns in dieser Sache die Hände gebunden. Im Moment hilft nur „Zähne zusammenbeißen und durch“.

Haltet die Ohren steif 🖖

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Besichtigung und Beratung

Wenn euch gefällt was ihr hier seht, dann solltet ihr auch jeden Fall einmal vorbeikommen und euch den Giebel „live“ ansehen. Nur so könnt ihr wirklich entscheiden, ob wir die richtige Location für euch sind. Einen Termin könnt ihr ganz bequem über unser Formular vereinbaren.

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